Wie bei den schon bekannten KGV der Pfarreiengemeinschaften wird eine Verbandsvertretung aus Vertreter*innen jeder Kirchengemeinde gebildet..
Zusammensetzung
- Beim KGV PastR ist der Dekan der Vorsitzende.
- Jede Kirchengemeinde entsendet eine Vertretung.
- Bei einer fusionierten Pfarrei erhöht sich die Anzahl der Stimmen auf die Anzahl der zusammengeschlossenen Pfarreien.
Aufgaben
- Die Verbandsvertretung beschließt über den Haushalt und die Jahresrechnung des neuen Kirchengemeine-Verbands.
- Sie wählt außerdem drei Mitglieder für den Verbandsausschuss
- und entsendet ein Mitglied in den Rat des Pastoralen Raumes.